Baumfällarbeiten und Baumpflege
Auch in der „grünen Jahreszeit“ sind Arbeiten an den Bäumen und an Hecken erlaubt. Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen selbstverständlich Bäume gepflegt oder gefällt werden, allerdings muss auf nistende Vögel Rücksicht genommen werden, das heißt, es muss darauf geachtet werden, dass ein Baum als brutfrei dokumentiert wird. Aus Gründen des Vogelschutzes ist es nach § 64 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Dies gilt aber nicht für schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Die Stadtverwaltungen in Bad Honnef, Königswinter, Hennef und Bonn bitten daher alle Gartenbesitzer, Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschneiden, sodass die Benutzung von Geh- und Radwegen auch für Kinder und ältere Menschen jederzeit gefahrlos und ohne Behinderung möglich ist.
Unser Tipp von der Baumpflege Stockhausen aus Aegidienberg: Baumpflegearbeiten sollten am besten möglichst in der Vegetationsperiode vorgenommen werden. In dieser Zeit kann der Baum direkt auf die Schnitte reagieren und beginnt sofort, die Wunde zu verschließen.