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Vogelschutz im Garten

Heckenschnitt, Schneidearbeiten an Gebüschen und Bäumen oder Baumfällungen, sind auch nach dem 01. März erlaubt!

Auch in der „grünen Jahreszeit“ sind Arbeiten an den Bäumen und an Hecken erlaubt. Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen selbstverständlich Bäume gepflegt oder gefällt werden, allerdings muss auf nistende Vögel Rücksicht genommen werden, das heißt, es muss darauf geachtet werden, dass ein Baum als brutfrei dokumentiert wird.

Aus Gründen des Vogelschutzes ist es nach § 64 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Dies gilt aber nicht für schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.


Die Stadtverwaltungen in Bad Honnef, Königswinter, Hennef und Bonn bitten daher alle Gartenbesitzer, Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschneiden, sodass die Benutzung von Geh- und Radwegen auch für Kinder und ältere Menschen jederzeit gefahrlos und ohne Behinderung möglich ist.


Unser Tipp von der Baumpflege Stockhausen aus Aegidienberg: Baumpflegearbeiten sollten am besten möglichst in der Vegetationsperiode vorgenommen werden. In dieser Zeit kann der Baum direkt auf die Schnitte reagieren und beginnt sofort, die Wunde zu verschließen.

Informieren Sie sich ergänzend zum Thema Vogelschutz im Garten in Ihrer zuständigen Kommune:

Stadt Bad Honnef: Link>https://meinbadhonnef.de/a-z-listing/rueckschnitt-von-bewuchs

Stadt Bonn: Link>https://www.bonn.de/pressemitteilungen/februar-2022/radikale-gehoelzschnitte-ab-1.maerz-verboten.php#:~:text=bis%20September%20ruhen.-,Ab%201.,Schnellwuchsplantagen%20oder%20g%C3%A4rtnerisch%20genutzten%20Grundfl%C3%A4chen

Stadt Königswinter: Link>https://www.koenigswinter.de/de/umwelt-und-natur.html

Stadt Hennef: Link>https://www.hennef.de/index.php?id=169